Deckbedingungen

 

Knox at stud in 2024

 

Volle, rote Fohlenpapiere von AES, KWPN, Zangersheide,  Selle Francaise, BWP, Direktorium für Vollblutzucht und Rennen. Andere Warmblut-Verbände auf Anfrage

 

Full, red foal papers from AES, KWPN, Zangersheide, Selle Francaise, BWP, Direktorium für Vollblutzucht und Rennen. Other warmblood breedings on request

 

Des poulains pleins et rouges de AES, KWPN, Zangersheide, Selle Francaise, BWP, Direktorium für Vollblutzucht und Rennen. Ainsi que d'autres reproductions de sang chaud sur demande


frozen semen from Allthegoldnftknox xx in Europe per https://freezeandbreed.de/portfolio/allthegoldnftknox-xx/

 

TG / frozen semen: Größe Besamungsportion: 6 Minipailletten á 0,5 ml = 3,0 ml

 

natural breeding from January - End of August 2024
Natursprung von Januar - Ende August 2024
 

Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

 

Es gelten die Deckbedingungen des jeweiligen Verbandes. Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 30. August.

 

Deckgebühr Euro 800,00  - stud fee - prix de saillie  800,00 Euro

 

Im voraus zahlbar - es werden 300,00 Euro bei nachgewiesener Nichtträchtigkeit bis Ende September 2024 erstattet.


Payable in advance - 300,00 Euro will be refunded in case of proven non-pregnancy until the end of September 2024.

 

Unterbringungskosten pro Stute - wird taggenau abgerechnet  (accommodation costs per mare - day is billed exactly / les frais d'hébergement par mare - jour est facturé exactement ) / Monat / month / mois:  Euro 300,00

 

Anmeldegebühr

Bei Anmeldung der Stute wird lediglich eine Anmeldegebühr über 100,- Euro fällig. Die Anmeldung muss vor dem erstmaligen Versand an die Besamungsstation erfolgen. Die Anmeldegebühr wird Ihnen auf Ihre folgenden Rechnungen für Absamgebühren und Versandkosten verrechnet. Die Anmeldegebühr wird weder ganz noch teilweise zurückerstattet.

 

Spermabestellung
Ihre Spermabestellung erbitten wir nur telefonisch, Mo.- Fr. bis 09.00 Uhr und Sa. bis 9.30 Uhr, für den Versand am gleichen Tag. Spermaversand über Nacht täglich und von Samstag auf Sonntag.


Aus der Spermabestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein (liegen diese Angaben nicht vollständig vor, ist kein Spermaversand möglich): Name, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Stutenbesitzers, Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll, Versandanschrift, Name und Anschrift des Tierarztes, Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Alter, Farbe, Abzeichen.

 

Der Züchter verpflichtet sich vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer vorgenommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist.

 

Bei der Erstbesamung /Erstbedeckung bzw. vor dem ersten Samenversand, muss der Deckschein der Stute auf der Station vorliegen. Sollte kein Deckschein vorhanden sein, ist eine Kopie der Eigentumsurkunde erforderlich. Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an den Verband gemeldet werden.

 

Bei einem evtl. Turniereinsatz des Hengstes wird auf TG-Sperma zurückgegriffen.

 

TG-Sperma

Die TG-Decktaxe ist vor Versand des Samens zu bezahlen. Nicht eingeschlossen in der TG-Besamungstaxe sind die Kosten für Versand des TG-Samens, tierärztliches Zeugnis sowie Gebühren für Transportcontainer und Stickstoff. Die Bestellung von TG-Samen hat rechtzeitig zu erfolgen, so dass eine Bearbeitung der Bestellung, Verrechnung der TG-Besamungstaxe und Bezahlung vor der Auslieferung erfolgen kann.

Der Verkauf von TG-Sperma erfolgt portionsweise, somit erfolgt keine Rückerstattung bei Nichtträchtigkeit der Stute.

 

Nicht genutzte Portionen sind nach Trächtigkeitsnachweis an die Station zurückzusenden.

 

Zum Versand von TG

Möglichkeit a) Sie schicken Ihren eigenen TG-Container zur Besamungsstation und wir schicken ihn gefüllt

                            zurück.

Möglichkeit b) Sie nutzen einen TG-Behälter von der Besamungsstation. Die Vorauszahlung für den

                            Behälter: beträgt Euro120,-. Sollten Sie den Behälter binnen 8 Tagen (Inland) bzw. 14 Tagen

                            (Ausland) wieder zurückgeschickt haben, erhalten Sie 50,- Euro wieder zurück.

Für beide Varianten gelten ansonsten die üblichen Versandpreise im In- und Ausland, sowie die Versandbe-dingungen der Besamungsstation.

 

Zahlung der Decktaxe
Das Deckgeld ist grundsätzlich im Voraus in voller Höhe zu entrichten auf das Konto der Solaris Bank

 

IBAN DE26 1101 0101 5867 4559 17, BIC SOBKDEB2XXX

 

Samenversand erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Decktaxe.


Versand innerhalb Deutschland
 

Als anerkannte Besamungsstation versenden wir auf Anforderung TG unseres Hengstes. Der Versand über Nacht ist von Montag bis Samstag möglich.

 

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten betragen deutschlandweit und wochentags 32,00 Euro pro Versand, am Samstag 120,00 Euro.

 

Rücksendung der Versandkisten

 Versandcontainer für Frischsamen bitten wir innerhalb von 8 Tagen (Inland) bzw. 14 Tagen (Ausland) ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten mit Euro 30,00 in Rechnung gestellt werden.

 

Hofbesamung

Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Spermabestellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an. Der Tagessatz für die Unterstellung von Stuten beträgt 10,00 Euro, bei Stuten mit Fohlen 13,00 Euro. Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält.

Tupferproben müssen in der Rosse entnommen werden und sind, mit Ausnahme von Stuten mit Fohlen, für alle Stuten erforderlich. Für die veterinärmediznische Betreuung steht uns mehrere erfahrene Tierärzte zur Verfügung.

 

Stuten, die im Gestüt eingestellt werden, müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.


Der Stutenbesitzer trägt Sorge für eine Haftpflichtversicherung seiner eingestellten Pferde
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Sonderregelung

Stuten, die nach dem 1.8. des jeweiligen Jahres erstmalig gedeckt bzw. besamt und nicht tragend wurden, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit. Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 1.10. vorliegen muss.

 

Deckschein

Über die erfolgte Bedeckung wird ein Deckschein ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheins erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Deckgeldes und nach Rücksendung der ausgefüllten Samenversandnachweise.

 

Der verschickte Samen darf nur für die Stuten verwendet werden, für die der Samenversandschein ausgestellt ist.

 

Die Besamungsstation übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung von Sperma, wenn das Sperma ordnungsgemäß an die Versandperson übergeben worden ist. Reklamationen sind nur schriftlich bis 12.00 Uhr am Ankunftstag möglich.

 

Die Haftung des Gestüts für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Stutenbesitzer trägt Sorge für eine Haftpflichtver-sicherung seiner eingestellten Pferde.


Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und diese auf Verlangen nachzuweisen.

 

Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, wenn die erste Samenbestellung eingeht. Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gestüts Trakehner-vom-Karthäuser-Hain.

 

Der Hengst kann täglich nach Voranmeldung besichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir am Wochenende nur in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr erreichbar sind.

 

Machen Sie Ihre Fragen und Wünsche zur Chefsache - sprechen Sie mit unserer Frau Angela Westphal.